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   LSG Bayern, 06.03.2001 - L 5 RJ 68/97   

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https://dejure.org/2001,19496
LSG Bayern, 06.03.2001 - L 5 RJ 68/97 (https://dejure.org/2001,19496)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.03.2001 - L 5 RJ 68/97 (https://dejure.org/2001,19496)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. März 2001 - L 5 RJ 68/97 (https://dejure.org/2001,19496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erwerbs- bzw.Berufsunfähigkeitsrente ; Berufsunfähigkeit bei Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte derjenigen von körperlich, geistig oder seelisch gesunden Versicherten; Fähigkeit, auf absehbare Zeit eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Bayern, 06.03.2001 - L 5 RJ 68/97
    Auch liegt bei dem vorhandenen negativen Leistungsbild keine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund eines sog. Katalogfalles vor (vgl SozR 2200 § 1246 Nrn. 30, 75, 81, 90, 104, 109, 117; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, § 1246 Nr. 41).

    Denn weder hat der Kläger besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 104, 117), noch weist er Leistungseinschränkungen auf, die sich in Verbindung mit anderen Einschränkungen besonders erschwerend bei einer Arbeitsplatzsuche auswirkten, wie z.B. die von der Rspr. erwähnten Fälle der Erforderlichkeit zusätzlicher Arbeitspausen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 136), der Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, des jederzeit selbstbestimmten Wechsels vom Sitzen zum Gehen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder der Einarmigkeit oder Einäugigkeit (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30).

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.03.2001 - L 5 RJ 68/97
    Das Sehvermögen, die Handbeweglichkeit oder die Einwirkung bestimmter Witterungseinflüsse (z.B. Kälte, Nässe, Staub) sind nicht maßgeblich betroffen (vgl. zur Abgrenzung BSG vom 11. Mai 1999, Az: B 13 RJ 71/97 R u.a.).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.03.2001 - L 5 RJ 68/97
    Denn weder hat der Kläger besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 104, 117), noch weist er Leistungseinschränkungen auf, die sich in Verbindung mit anderen Einschränkungen besonders erschwerend bei einer Arbeitsplatzsuche auswirkten, wie z.B. die von der Rspr. erwähnten Fälle der Erforderlichkeit zusätzlicher Arbeitspausen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 136), der Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, des jederzeit selbstbestimmten Wechsels vom Sitzen zum Gehen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder der Einarmigkeit oder Einäugigkeit (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30).
  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97

    Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des

    Auszug aus LSG Bayern, 06.03.2001 - L 5 RJ 68/97
    Damit ist er nicht wegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung (vgl. BSG vom 30.10.1997 - 13 RJ 49/97 m.w.N.) - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt (konkrete Betrachtungsweise im Ausnahmefall) - an einer Erwerbstätigkeit gehindert.
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90

    Berufsschutz eines Tischlers mit ausländischem Berufsabschluß und nur 5-monatiger

    Auszug aus LSG Bayern, 06.03.2001 - L 5 RJ 68/97
    Weder hat er auch bereits aus Jugoslawien eine entsprechende Vorbildung mitgebracht, noch hätte er in der kurzen Zeit seiner Beschäftigung in Deutschland eine qualifizierte Berufsstellung erlangen können (vgl. SozR 3-2200 § 1246 Nr. 15).
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